Inflationsausgleichsprämie

Als Mitglied gibt's mehr – Haustarifvertrag zur Inflationsausgleichsprämie

  • 31.03.2023
  • Aktuelles, Holz und Kunststoff

Bei drei Unternehmen auf dem Wiemann Gelände wurden Haustarifverträge zur Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen – und Mitglieder profitieren! In vielen Branchen wurde im Kontext von Tarifrunden die Inflationsausgleichsprämie zum Bestandteil von Tarifergebnissen. Dort wo die Tarifverträge noch laufen, wie zum Beispiel in der Niedersächsischen Holz- und Kunststoffindustrie, könnte im Rahmen eines Tarifabschlusses eine Inflationsausgleichsprämie frühestens Ende des Jahres 2023 gezahlt werden.

In Oesede bei den Unternehmen auf dem Wiemann Gelände gibt es nun auch so eine Regelung. Die drei Arbeitgeber (Wiemann, Teutofracht und Teutoservice) zahlen die Inflationsausgleichsprämie über einen mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrag. Und Mitglieder der IG Metall erhalten mehr!
Konkret wurde die Zahlung von insgesamt 1.200 Euro (Brutto = Netto) in fünf Teilbeträgen vereinbart. 
Die ersten 600 Euro werden schon mit der Abrechnung für März 2023 ausgezahlt. 
Weitere jeweils 150 Euro folgen mit den Abrechnungen für April, Mai, Juni und Juli 2023. 
Diesen Betrag erhalten alle Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich Teilzeitkräften und Beschäftigten in ruhenden Arbeitsverhältnissen, in gleicher Höhe. 
Sofern im kommenden Tarifabschluss für die Holz- und Kunststoffindustrie die Inflationsausgleichsprämie aufgegriffen wird, können für Mitglieder der IG Metall nur bis zu 840 Euro (= 70 Prozent) des bereits gezahlten Betrages angerechnet werden, für alle anderen Beschäftigten bis zu 1.080 Euro (= 90 Prozent). 
Ein klares Plus für IG Metall-Mitglieder!