BAG-Urteil in der Metall- und Elektroindustrie

Auch für AT-Beschäftigte gilt: Deine Arbeitszeit zählt!

  • 23.08.2022
  • Aktuelles

Außertarifliche Mitarbeiter (AT) profitieren von den Tarifverträgen der IG Metall. Das ergibt sich schon aus der Definition: Entgelt und Arbeitsbedingungen von AT´lern müssen besser sein als das tariflich geregelte. Dafür ist im Entgeltrahmentarifvertrag ein “Abstandsgebot” festgeschrieben worden.

Das durchschnittliche Monatsentgelt muss mindestens 15% über dem höchsten Entgelt der entsprechenden Entgelttabelle liegen! Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Abstandsgebot nochmal höchstrichterlich vorgerechnet: 

Rechenhilfe                             Beispiel
Höchstes Tabellenentgelt    5.863 €
/ Tarifliche Arbeitszeit         /35 Stunden
X Vereinbarte Arbeitszeit     x 40 Stunden
= Vergleichsentgelt              =6.701 € (gerundet)

X 1,15 (15% Abstand)           x 1,15
= Mindestentgelt*               = 7.706 €
(*Enthält auch alle rechtsverbindlichen Sonderzahlungen)


Jede Entgelterhöhung der Tabelle hebt also auch das Mindestentgelt für außertarifliche Beschäftigte an. Steigt also der Meeresspiegel, werden nicht nur die kleinen Boote angehoben, sondern alle. Und das Gute ist, jede Stunde Arbeit zählt. Dies gilt im Übrigen auch für die tarifliche Arbeitszeit von 35 Std./Woche. Bei einer längeren Wochenarbeitszeit ist die Entgelttabelle auf Basis der 35 Std. /Woche die Rechengröße.

Bei Fragen dazu wende dich gern an deinen Betriebsrat oder bei uns in der Geschäftsstelle.

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