Kurzarbeit in Zeiten von Corona

Geringeres Entgelt = geringerer Beitrag

  • 02.12.2021
  • Aktuelles

1 % vom Bruttoentgelt ist gemäß Satzung der monatliche Beitrag für die IG Metall-Mitgliedschaft. Dieses gilt auch bei Kurzarbeit. Die Anpassung deines Beitrags in Kurzarbeitszeiten ist kein Problem und nehmen wir ohne großen Aufwand für dich vor.

Schicke uns einfach eine Kopie der Abrechnung des jeweiligen Monats mit gesenktem Entgelt zu. Wir ermitteln für dich den richtigen Beitrag und korrigieren ihn grundsätzlich rückwirkend. Die Verrechnung der Absenkung erfolgt mit dem Beitrag des Folgemonats. Für Rückfragen teile uns bitte eine Telefonnummer mit.

Die Abrechnung bitte per Mail an: abrechnung-osdon't want spam(at)igmetall.de

Per Fax geht natürlich auch: 0541/33838-1124.