Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 einen Reformentwurf zum Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt. Die IG Metall hat diesen Gesetzentwurf als ersten Schritt in Richtung zeitgemäßer Mitbestimmung begrüßt.
Nun wurde auf Intervention der CDU der Gesetzentwurf gestoppt. Sie lehnt diesen notwendigen Schutz der Wahlinitiatoren ab. Es besteht zudem die große Gefahr, dass der Gesetzentwurf als Ganzes aufgrund der Haltung der CDU zu scheitern droht. Damit würden die wenigen positiven Festschreibungen zur Mitbestimmung im Koalitionsvertrag Makulatur. Dies können wir nicht akzeptieren.
Brief an Dr. Mathias Middelberg, MdB
Brief an Albert Stegemann, MdB
Brief an Dr. André Berghegger, MdB
Unter der Überschrift „Keine halben Sachen – Wir für ein wirksames Betriebsrätestärkungsgesetz!“ haben sich die IG Metall und Betriebsrät*innen von über 50 Unternehmen in einer gemeinsamen Erklärung für Verbesserungen beim besonderen Kündigungsschutz für Initiator*innen einer Betriebsratswahl und insbesondere gegen eine Aufweichung des Entwurfs im weiteren Gesetzgebungsprozess ausgesprochen.
Betriebsräte-Erklärung