Metall-Tarifrunde: Schutz für Beschäftigung, Einkommen und Familie

In Richtung Politik und Arbeitgeber fordert die IG Metall aber deutliche Nachbesserungen in den Hilfspaketen

  • 27.03.2020
  • Aktuelles, Presseinformation, Metall- und Elektroindustrie

Osnabrück – Die IG Metall hat sich am Abend des 24. März in einer Videokonferenz mit dem örtlichen Arbeitgeberverband darauf geeinigt den Pilotabschluss aus NRW für die rund 18.500 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie im Tarifgebiet Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim zu übernehmen.

Der Tarifabschluss beinhaltet Vereinbarungen zu Aufzahlungen bei Kurzarbeit, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht bezahlte Freistellungen für Kinderbetreuung in Zeiten von Kita- und Schulschließungen. Die reguläre Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie für die rund 18.500 Beschäftigten im Tarifgebiet Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim ist bis Ende des Jahres ausgesetzt worden, um schnell die aktuell drängenden Themen der Beschäftigten und Arbeitgeber zu regeln.

 Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Übernahme mit dem Arbeitgeberverband in digitalen und telefonischen Verfahren beschlossen. Die Mitglieder der örtlichen IG Metall-Tarifkommission wurden bereits in einer Videokonferenz am 26. März über die Inhalte des Tarifabschlusses informiert und haben einstimmig der Übernahme zugestimmt. Die Erklärungsfrist endete für beide Tarifvertragsparteien heute um 12:00. Somit ist das Tarifpaket endgültig vereinbart.

 „Wir müssen in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam handeln, die Beschäftigung sichern und dafür sorgen, dass die Beschäftigten wegen Kurzarbeit und aufgrund von Schul- und Kitaschließungen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise tragen müssen“, sagte Carsten Maaß, Tarifsekretär von der IG Metall-Bezirksleitung Niedersachsen-Sachsen-Anhalt und örtlicher Verhandlungsführer der IG Metall. „Diesem Ziel sind wir mit dem Solidartarifvertrag 2020 und dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten 2020 ein gutes Stück nähergekommen.“

 Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:

  • Der ursprüngliche Entgelttarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020 weiter.
  • Regelungen zur Kurzarbeit, die den Nettoentgeltverlust mildern. Dies geschieht u.a. durch die Einrichtung eines betrieblichen Solidartopfes, in den die Arbeitgeber 350 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten einzahlen, Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 50 Prozent. Dieses Geld soll zur Aufzahlung von Kurzarbeitergeld im Betrieb eingesetzt werden.
  • Um darüber hinaus die Verluste beim Kurzarbeitergeld abzufedern, können tarifliche Sonderzahlungen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt werden. Damit steigt das monatliche Einkommen und entsprechend das Kurzarbeitergeld. Die Beschäftigten sind unter dieser Voraussetzung vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
  • Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern – soweit kein Resturlaub oder Zeitguthaben genommen werden kann oder keine gesetzliche Regelung greift – zusätzlich fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub 2020, das Entgelt wird weitergezahlt.
  • Das Tarifvertragswerk sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor.
  • Nach dem Abklingen der Pandemie werden die Tarifgespräche über die Zukunftsthemen der Tarifrunde 2020 fortgesetzt.

 „Wir haben schnell gehandelt“, betont Stephan Soldanski, 1.Bevollmächtigter und Mitglied der Verhandlungskommission. „Uns war es wichtig, in diesen schwierigen Zeiten schnellstmöglich so viel Sicherheit wie möglich für die Beschäftigten zu schaffen. Ziel ist es, dass alle dauerhaft an Bord bleiben und niemand arbeitslos wird!“

 In Richtung Politik und Arbeitgeber fordert die IG Metall deutliche Nachbesserungen

„In nicht tarifgebundenen Betrieben und anderen Branchen werden die Beschäftigten mit einem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent (bei Beschäftigten mit Kindern von 67 Prozent) des Nettoentgelts auskommen müssen. Diese gesellschaftliche Zerreißprobe gilt es zu verhindern. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier nachzubessern und die Arbeitgeber zu verpflichten, mindestens den Arbeitnehmeranteil an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten weiterzugeben. Schließlich geht es um Geld, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Sozialkassen eingezahlt haben!“ richten Maaß und Soldanski deutliche Worte an die Politik.

Konkret geht es der IG Metall um folgende Punkte:

Kurzarbeitergeld: Die Bundesregierung entlastet die Arbeitgeber bei der Kurzarbeit, indem sie ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die IG Metall fordert, dass ein Teil der Entlastung durch ein höheres Kurzarbeitergeld  bei den Beschäftigten ankommt. Schließlich geht es um Geld, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Sozialkassen eingezahlt haben.

  • Entgeltsicherung für Eltern, die Kinder betreuen: Die konkreten Regelungen im Infektionsschutzgesetz (67 Prozent des Nettoentgelts zeitlich befristet) reichen aus Sicht der IG Metall nicht aus. Vielen Eltern wird das Geld fehlen, um Mieten zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten.

 

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