Delegiertenversammlung

Brückenstrompreis und Update des Betriebsverfassungsgesetzes: „Werkzeugkasten für gute Betriebsratsarbeit!“

  • 26.09.2023
  • Aktuelles, Presseinformation

09.2023 | Das Betriebsverfassungsgesetz, welches die Mitbestimmung durch Betriebsräte regelt, feierte im vergangenen Jahr gleich zweimal Geburtstag: Ursprünglich 1952 in Kraft getreten, wurde es 1972 von der damaligen sozialliberalen Koalition zum letzten Mal grundlegend modernisiert – damals galten Faxgeräte als Zukunftstechnik. Es ist höchste Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz fit für das 21. Jahrhundert zu machen. Die Rahmenbedingungen für Betriebsräte haben sich nämlich seitdem fundamental verändert: Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Plattformökonomie und Transformation vor dem Hintergrund der Erhaltung der Umwelt stellen die Interessenvertreter der Arbeitnehmer*innen vor erhebliche Herausforderungen.

Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen, die Transformation ist in vollem Gang. Damit die Transformation gelingt, brauchen wir mehr Mitbestimmung! Betriebsräte müssen aktiver an der Gestaltung der Veränderungen teilhaben können. Betriebsräte kennen das Unternehmen und die Beschäftigten sehr gut. Sie sind daher bestens qualifiziert, über Weiterbildungsmöglichkeiten und den Erhalt von Arbeitsplätzen mitentscheiden zu können. Von mehr Mitbestimmung profitieren wir alle: Beschäftigte, Gesellschaft, Industrie. Gerade deshalb dürfen Betriebsratsgründungen nicht behindert oder gar verhindert werden. Stattdessen brauchen wir Erleichterungen und schnelle Bestrafung von Union Busting. Mitbestimmung ist ein hohes Gut, und unser Reformvorschlag zeigt den Weg, wie wir sie erneuern und zukunftsfest machen können.

Brückenstrompreis jetzt! 

Die Zeit drängt. Die Belastungen steigen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Strompreisen an der Spitze – 2022 kostete eine Megawattstunde Industriestrom für Großverbraucher im Schnitt 386 Euro. 2020 lag der Preis im Jahresschnitt noch bei 84 Euro.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe ist damit akut gefährdet. Das gilt vor allem für die stromintensive Grundstoffindustrie. Stahlhersteller, Chemiebetriebe oder Aluminiumhütten ächzen unter den hohen Strompreisen. Für sie geht es langfristig um die Existenz. Steigen die Belastungen weiter, könnten Standorte geschlossen werden, könnten viele Arbeitsplätze verloren gehen.

Die IG Metall fordert deshalb einen Industriestrompreis – beziehungsweise „Brückenstrompreis.“ Genannt wird er so, weil er den Unternehmen Zeit verschaffen soll bis ausreichend günstiger Ökostrom verfügbar ist.

Gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften der energieintensiven Industrien sowie dem DGB hat sich die IG Metall nun zu einer „Allianz pro Brückenstrompreis“ zusammengeschlossen. Die Mitglieder der Allianz, die insgesamt mehr als 1,1 Millionen Beschäftigte in über achttausend Unternehmen der energieintensiven Industrie vertreten, sprechen sich einhellig für eine schnelle Lösung der derzeitigen Debatte um einen Brückenstrompreis aus.
Damit das aber gelingt, muss die Bundesregierung zügig einen Brückenstrompreis einführen. Sie muss aktiv in den Energiemarkt eingreifen – und den Strompreis für bestimmte Unternehmen bei einer vorab festgelegten Höhe deckeln. Die Differenz zwischen Marktpreis und festgelegtem Industriestrompreis zahlt der Bund. Klar ist, es darf zu keinen Mehrbelastungen für andere Verbraucher kommen! 
Wichtig dabei ist: Die Staatshilfe soll es nur unter bestimmten Bedingungen geben. Wer die Förderung erhält, muss sich zu Investitionen in den Umbau der eigenen Produktion verpflichten. Betriebsräte und zuständige Gewerkschaften müssen eng einbezogen werden und Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung aushandeln.