Die IG Metall ist eine demokratische Organisation und gliedert sich in regionale Geschäftsstellen, Bezirke und den Vorstand. Von den Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen bis zum Gewerkschaftstag, dem höchsten Entscheidungsorgan der IG Metall – unsere Mitglieder bestimmen und entscheiden über die gewerkschaftliche Arbeit und Politik der IG Metall mit. Mit unseren zahlreichen Büros sind wir außerdem vor Ort für unsere Mitglieder da.
Geschäftsstellen
Unsere 155 örtlichen Geschäftsstellen bilden die Basis der IG Metall. Über die Hälfte der regionalen Anlaufstellen betreuen jeweils mehr als 10.000 Mitglieder.
Delegiertenversammlung
Die Mitglieder einer Geschäftsstelle wählen die Vertreter der Delegiertenversammlung. Sie ist mit einem Parlament vergleichbar, das viermal im Jahr tagt und zum Beispiel über Aktionen in Betrieben entscheidet, die dann vom Ortsvorstand organisiert werden. Sie wählen den Ortsvorstand, die Mitglieder der Tarifkommission und die Delegierten für den Gewerkschaftstag sowie für die Bezirkskonferenz.
Ortsvorstand
Der Ortsvorstand leitet die Geschäftsstelle. Er besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Funktionären, wird für vier Jahre in geheimer Abstimmung gewählt und vom Vorstand bestätigt. Der Ortsvorstand führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und bildet Arbeitskreise und Ausschüsse.
Bezirk
Die IG Metall ist bundesweit in die sieben Bezirke Berlin-Brandenburg-Sachsen, Frankfurt (Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Küste (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern eingeteilt.
Bezirksleitung
Die Bezirksleitung setzt sich aus Bezirksleiter, Bezirkssekretären und fünf Vertretern der Bezirkskommission zusammen. Die Bezirksleiter sind beim Vorstand angestellt und arbeiten nach dessen Weisungen. Die Bezirke führen die Tarif-, Lohn- und Gehaltsverhandlungen. Dabei werden sie von den Tarifkommissionen unterstützt.
Bezirkskonferenz
Die Bezirkskonferenz tagt einmal im Jahr. Sie wählt die Bezirkskommission, bestätigt die Tarifkommission und wählt die Mitglieder des Beirats. Sie befasst sich auch mit laufenden und anstehenden tariflichen, organisatorischen und gewerkschaftspolitischen Fragen.
Gewerkschaftstag
Der Gewerkschaftstag ist das höchste Entscheidungsorgan der IG Metall. Er trifft alle vier Jahre zusammen und wird vom Vorstand einberufen. Die Delegierten wählen auf dem Gewerkschaftstag den Vorstand und den Kontrollausschuss. Der Gewerkschaftstag beschließt die Satzung und legt die Gewerkschaftspolitik fest.
Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Gewerkschaftstages umzusetzen. Zu seinen wichtigen Funktionen gehört auch, Tarifverträge zu kündigen, Tarifabschlüsse zu bestätigen und über Urabstimmung und Streik zu entscheiden. Der Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Hauptkassierer, vier weiteren geschäftsführenden und 29 ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern.
Beirat
Der Beirat ist das höchste Entscheidungsorgan zwischen den Gewerkschaftstagen. Er tagt mindestens dreimal im Jahr und setzt sich aus Vertretern der Bezirke und den Mitgliedern des Vorstandes zusammen.
Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss achtet darauf, dass der Vorstand die Satzung einhält und die Beschlüsse des Gewerkschaftstages und des Beirats umsetzt. Der vom Gewerkschaftstag gewählte Kontrollausschuss hat sieben Mitglieder, die keine anderen Funktionen in der IG Metall ausüben dürfen.
Revision
Bei der IG Metall prüfen auf lokaler, bezirklicher und zentraler Ebene Revisoren die Finanzen.